Archiv

10.01.10 22:17 Alter: 237 Tage

Ehrenamtsnachweis jetzt auch in Bayern

VON: HST

Verbände können staatlich anerkannten Nachweis über ehrenamtliche und freiwillige Arbeit ausstellen - Anerkennung und Qualifikationskriterium für Arbeitgeber

Ehrenamtsnachweis nun auch in Bayern

Sozialverbände, die stark auf ehrenamtliche Mitarbeit setzen, können jetzt auch in Bayern ihren freiwillig engagierten Mitmachern einen staatlich anerkannten Nachweis aushändigen. Der Nachweis besteht aus einer Urkunde und einem Beiblatt, in dem Tätigkeiten, dafür nötige Kompetenzen und Fortbildungen dargestellt werden. Detail-Inhalte können aus Listen ausgewählt werden. Eine zeugnisartige Bewertung der Leistungen findet sich im amtlichen Ehrenamtsnachweis jedoch nicht. (Es ist aber, wie bisher, jeder Organisation unbenommen, selbst zusätzlich ein Zeugnis auszustellen.)

Derzeit gibt es den bayerischen Ehrenamtsnachweis mit staatlicher Anerkennung durch das bayerische Sozialministerium nur für den „sozialen Bereich“; zu diesem gehören unbezahltes soziales und karitatives Engagement in Verbänden, Kirchen, Kommunen und anderen Organisationen – auch in „Wirtschaft und Gewerkschaften“. Gedacht ist dabei an die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, kranken und behinderten Menschen sowie Senioren, aber auch die Arbeit in Öffentlichkeitsarbeit und Vorstand wird beispielsweise bescheinigt. Nötig sind mindestens 80 Stunden ehrenamtlicher Arbeit pro Jahr.

Viele Verbände stellen den Nachweis auf amtlicher Grundlage selbst aus. Verbände, die nicht einem der Spitzenverbände angehören, können sich an den Trägerkreis wenden, in dem außer den Wohlfahrtsverbänden noch etliche bayernweit tätige Organisationen vertreten sind.

Nun sind die Wirtschaftsverbände gefragt, ihren Mitgliedern, den Arbeitgebern, nahezubringen, dass diese Ehrenamtsnachweise anerkannt und bei Personalentscheidungen positiv berücksichtigt werden. Und es ist zu überlegen, ob und in welcher Form auch anderes ehrenamtliches, freiwilliges oder bürgerschaftliches Engagement mit einem staatlich anerkannten Nachweis gewürdigt und dokumentiert wird.

Weitere Informationen: www.ehrenamtsnachweis.de.

hs